Betriebsordnung

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AUSZUG AUS DER BETRIEBSORDNUNG

Sicherheitsregeln im Betrieb (zum Bekanntmachen)

I. SICHERHEITSGRUNDSÄTZE

1. BETRETEN DES SCHIESSSTANDES

Das Betreten des Schießstandes fängt mit dem Eintritt in den „sicheren Bereich“ an, der zur Vorbereitung der Waffe in den Zustand dient, in dem sie der Kunde auf dem Schießstand sicherheitsgemäß haben will.

a) Verdecktes Führen von Waffen

  • die Waffe muss im Futteral unter der Kleidung, abhängig vom Waffeninhaber, versteckt sein;
  • die Waffe kann im Waffenkoffer oder im Gepäck versteckt sein;
  • die Waffe kann im originalen oder in anderem zum Tragen von Waffen geeigneten Handgepäck (Koffer, Bauchtaschen, usw.) versteckt sein;
  • die dazugehörigen Patronen können bei der Waffe sein, in weiteren Magazinen und in Schnellladern der Revolver-Walze oder in der originalen oder anderen Patronenpackung sein.
  • aus Sicherheitsgründen und für den Fall einer Kontrolle des legalen Waffenbesitzes im Schießzentrum, ist es nötig, die Pistolen-Patronenkammer (Magazin außer Waffe), die Revolver-Walze und das Flinten-Patronenlager leer zu haben.

b) Sichtbares Tragen der Waffe

  • Die Waffe kann innerhalb und auch außerhalb der Schießtunnels sichtbar getragen werden, unter Erfüllung folgener Bedingungen:
  • die Kurzwaffe muss sich ausschließlich im Gürtel- oder Achselfutteral befinden;
  • die Waffe darf nicht mit einer Patrone in der Patronenkammer (Pistole, Revolver, Flinte) geladen sein;
  • die Waffe muss ohne Magazin (Pistole, Flinte) und ohne Patronen in der Revolver-Walze sein;
  • die Magazine und Schnelllader können Patronen beinhalten,aber die befinden sich außerhalb der Waffe.

c) Grundsätze des Umgangs mit Waffen

  • mit der Waffe geht man auf einem dazu geeigneten Ort oder bei der Verteidigung um;
  • während des Umgangs mit der Waffe hält man den zum Abzug-Drücken bestimmten Finger grundsätzlich ganz außerhalb vom Abzug;
  • bei der Handhabung zielt der Gewehrlauf grundsätzlich in Richtung Schießscheibenbereich;
  • außerhalb des Schießstandes zielt der Gewehrlauf in Richtung des relativ sichersten Bereiches (weg von Menschen, und so, dass infolge eines etwaigen Schusses nur der geringstmögliche Vermögensschaden verursacht wird);
  • man achtet darauf, dass keine Körperteile (Finger bei Ladung, usw.) während des Hantierens mit der Waffe vor den Gewehrlauf kommen.

2. HANDHABUNG DER WAFFE AUSSERHALB DES SCHIESSSTANDES

In den gesellschaftlichen und anderen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten von TRIGGER service, s.r.o. (GmbH) darf mit der Waffe nur im „sicheren Bereich“, auf dem Schießstand „A“ (Schießbox) und auf dem Schießstand „B“ (im dafür bestimmten Bereich) hantiert werden. Ausnahmsweise kann der Verwalter des Schießzentrums einen anderen Bereich für das Hantieren mit der Waffe genehmigen.

In den gemeinsamen und öffentlich zugänglichen Räumen des Unternehmens (Gesellschaftsraum mit Rezeption, Lehrsaal, Rauchzimmer, Erfrischungsraum, Toiletten, Durchgangshalle zwischen den Schießständen) ist es erlaubt, nur mit der Munition zu hantieren, grundsätzlich aber nicht mit der Waffe. Die Munition kann man überprüfen, Magazine und Schnelllader füllen oder Patronen anders in sicherer Weise lagern, aber auf keinen Fall in die Waffe geben.

3. KRITISCHE GEFÄHRDUNG DER SICHERHEIT

Als kritische Gefährdung der Sicherheit gelten die Untauglichkeit zum Umgang mit der Waffe, gefährliche Kommunikation und Handhabung und gefährliches Schießen.

3.1. Untauglichkeit zum Umgang mit Waffen oder zum Schießen

  • deutlicher Alkohol- oder Drogeneinfluss;
  • offensichtliche Probleme mit der körperlichen Koordination (Gleichgewicht, Koordination der Hände, usw.) aus anderen Gründen;
  • evidente Störung der Selbstbeherrschung.

3.2. Gefährliche Kommunikation

  • wörtliche oder gestische Äußerungen von Aggression, gerichtet auf die im TS anwesenden Personen;
  • die erwähnten, an sich selbst gerichteten Äußerungen;
  • diese Äußerungen im Bezug auf Eigentum der anwesenden Personen oder auf Eigentum von TS-Unternehmen.

3.3. Gefährliche Handhabung von Waffe und Munition

  • Zielen auf Personen, auch mit einer nicht geladenen Waffe;
  • Hantieren mit Waffen und Munition dort, wo es verboten ist;
  • Selbstgefährdung oder gefährdendes Verhalten gegenüber anderen Personen durch gefährliche Handhabung der Waffe auf den Schießständen.

3.4. Gefährliches Schießen

  • Schuss anderswohin gerichtet, als in den Bereich der Zielscheiben;
  • vorsätzliche Beschädigung von Einrichtungen im Schießzentrum durch Schießen;
  • Schuss in anderem Bereich, als auf dem Schießstand.

II. ORGANISATION DES SCHIESSENS

1. Allgemeine Bedingungen für das Schießen mit Waffen, die der Registrierungspflicht unterliegen

  • Jeder Interessent kann die Schieß- und weiteren Leistungen des Unternehmens TRIGGER service, s.r.o. (GmbH) (weiter nur TS) bei Erfüllung folgender Bedingungen nutzen:
  • der Kunde (wenn er Inhaber einer Waffe ist) setzt im sicheren Bereich seine Waffe in Stand, gemäß einer der oben genannten Varianten des erlaubten Haltens und Tragens von Waffen (siehe Kapitel II. Punkt 1., Teil a-b);
  • der Schießinteressent bestätigt durch seine Unterschrift im Gästebuch des Schießzentrums sein Bekanntmachen mit dieser Betriebsordnung und ihre Beachtung, einschließlich der Zustimmung mit der Videoüberwachung durch das Sicherheitskamera-System von Trigger Service (weiter nur TS) und der Preisliste;
  • an der Rezeption von TS weist sich der Interessent mit einem gültigen Dokument aus (Waffenschein oder Personalausweis, Reisepass, Führerschein);
  • der Inhaber einer Waffe, die der Registrierungspflicht unterliegt, weist sich immer mit einem gültigen Waffenschein aus und auf Verlangen zeigt er die Waffenbesitzkarte zu jeder mitgebrachten Waffe;
  • Angehörige staatlicher Streitkräfte und bewaffneter Kräfte, die das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen gemäß eines anderen Gesetzes (als des Gesetzes über Waffen Nr. 119/2002 Gesetzessammlung) haben, weisen sich mit dem Dienstausweis (der sie dazu berechtigt) und mit dem Personalausweis aus;
  • Kinder von 10 bis 15 Jahre können im Schießzentrum schießen, in Begleitung von einem über 18 Jahre alten Familienmitglied, das sich mit einem von den oben genannten Dokumente ausweist;
  • der Schießinteressent, der nicht Inhaber eines Waffenscheins ist, nutzt immer die Leistungen des Schießlehrers (des TS-Unternehmens oder eines anderen Staatsbürgers, der die gesetzlichen Bedingungen erfüllt);
  • der Schießlehrer informiert den Schießinteressenten über die elementaren Sicherheitsregeln, zeigt ihm die aktuellen Grundsätze des Schießens vor, und sorgt für die sichere Nutzung der Waffe und Munition, einschließlich des sicheren Schießens (der Umfang der durch den Schießlehrer von TS vermittelten Informationen wird durch interne Vorschriften des Unternehmens bestimmt);
  • mit den vom TS-Unternehmen geliehenen Waffen kann nur mit der originalen und vom Service des Schießzentrums ausgegebenen Munition geschossen werden;
  • die Grundsätze des Schießens auf dem Schießstand „A“ und „B“ sind in Kapitel III. Punkt 2. und 3. angeführt;
  • die Zahlung für die Leistungen des TS-Unternehmens erfolgt unmittelbar nach dem Schießen (nach Nutzung der Leistungen);
  • in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten wird die Waffe immer gemäß der oben genannten Bestimmungen im Punkt II getragen. 1. a) oder II. 1. b);
  • ein Grund für die Beendigung des Schießens oder des Aufenthalts in den Räumlichkeiten des TS-Unternehmens, ist vor allem die kritische Gefährdung der Sicherheit mit einer Waffe, Verweigerung der Befolgung dieser Betriebsordnung oder ihre Nichtrespektierung trotz Warnung durch das Personal des Schießzentrums;
  • das TS-Unternehmen begrüßt jede Aktivität der Kunden, die bei der Befolgung der Sicherheit beim Schießen, beim Hantieren mit Waffe und Munition, und bei der Befolgung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Verhalten anderer Kunden innerhalb der Räumlichkeiten von TS helfen (z. B. mit einem Hinweis).

2. Die Grundsätze des Schießens auf dem Schießstand „A“

  • der Punkt 1. von Kapitel III. dieser Betriebsordnung (die Vorbereitung der Waffe, Evidenz, usw.) ist zu erfüllen;
  • es ist sich über etwaige aktuelle Änderungen der Preisliste, Betriebsordnung und über Aktionen zu informieren;
  • sich eine Waffe (falls keine eigene vorhanden) oder Schutzzubehör für Schießen auszuleihen, usw.;
  • im Schießabteil nimmt der Kunde die Waffe heraus (ebenso das wichtige Schießzubehör) und legt es auf das Pult mit Gewehrlauf in Richtung Schießscheibe;
  • persönliche Sachen (z. B. Gepäck, Jacke, usw.) kann man auf dem Tisch mit Scheiben abstellen;
  • es ist sich über den Umgang mit Zielscheiben und mit weiterem Material (Klebsticker, Filzstift, Stütze) zu informieren;
  • mit der Waffe wird ausschließlich in der Schießbox manipuliert (Schießstand);
  • das Schießabteil können maximal 2 Personen benutzen, wobei nur 1 von ihnen schießen kann, der andere steht in diesem Moment außerhalb des Schießabteils, damit er den Schützen nicht stört.
  • maximal können sich auf dem Schießstand „A“ 6 Kunden und die notwendige Zahl von TS-Schießlehrern befinden.
  • im Schießabteil wird Schießen im Stehen ausgeübt, mit 1 oder 2 Händen, in der Regel bei Nutzung des Pults zur Ablegung der Waffe, weiter ist das Tragen von Gehörschutz und Schutzbrille verpflichtend.
  • Schießen im Stehen mit dem Ziehen der Waffe aus dem Futteral, ist nur nach Einwilligung des Schießlehrers möglich.
  • diese Art von Schießen kann nur der Inhaber eines Waffenscheins praktizieren
  • Schießen im Stehen mit dem Ziehen der Waffe aus dem Futteral ist nur dann möglich, wenn das Futteral am Gürtel gefestigt ist und die Waffe sich in diesem Futteral an der Seite der „schießenden Hand“ befindet;
  • das Transportieren der Waffe aus einem Schießabteil ins andere ist nur nachEinwilligung des Schießlehrers (Verwalters des Schießzentrums) möglich;
  • die Waffe wird aus einem Schießabteil ins andere grundsätzlich entladen transportiert (mit dem leeren Patronenlager, ohne Magazin und mit offenem Verschluss - der Walze), unter erhöhter Beachtung der Richtung des Gewehrlaufs;
  • bei jeder Hantierung im Schießabteil muss der Schütze, unter Einhaltung von weiteren Sicherheitstätigkeiten, immer auf die Richtung des Gewehrlaufs zu den Zielscheiben achten;
  • nach Abschluss des Schießens ist es nötig, die Waffe und die Munition wegen Transportieren außerhalb des Schießplatzes schon im Schießabteil einzulagern
  • der schießende Kunde ist für den sicheren Umgang mit der Waffe selbst verantwortlich;
  • nach Abschluss des Schießens lässt der Kunde die ausgeliehene Waffe (entladen, mit Gewehrlauf in Richtung Scheibe, offener Verschluss, ohne Magazin) und die restliche Munition (nicht in Magazinen, sondern frei oder in der Standardpackung) dem Trigger Service Unternehmen im Schießabteil;
  • ausgeliehene Waffen und nicht verbrauchte Munition bringt der Schießlehrer von TRIGGER Service aus dem Schießabteil;
  • außerhalb des Schießstandes wird die Waffe versteckt oder sichtbar getragen, siehe 1. a), b). (eigene Waffe des Kunden – Inhabers eines Waffenscheins);
  • nach Abschluss des Schießens bezahlt der Kunde den Preis für die genutzten Leistungen an der Rezeption;
  • beim Verlassen des Gesellschaftsraums kann der Inhaber eines Waffenscheins und einer Waffe sein Gewehr im sicheren Bereich in den Stand bringen, in dem er es weiter behalten und tragen will.

3. Die Grundsätze des Schießens auf dem Schießstand „B“

  • der Punkt 1. von Kapitel III. dieser Betriebsordnung (die Vorbereitung der Waffe, Evidenz, usw.) ist zu erfüllen;
  • es ist sich über etwaige aktuelle Änderungen der Preisliste, Betriebsordnung und über Aktionen zu informieren;
  • sich eine Waffe (falls keine eigene vorhanden) oder Schutzzubehör für Schießen auszuleihen, usw.;
  • persönliche Sachen (z. B. Gepäck, Jacke, usw.) kann man auf dem Tisch mit Scheiben abstellen;
  • den Schießstand „B“ können maximal 2 Personen benutzen, wobei sie nur aus einem Ort in derselben Linie gleichzeitig schießen können;
  • beim Schießen in Bewegung kann auf dem Schießstand „B“ nur 1 Schütze schießen;
  • maximal können auf dem Schießplatz „B“ 6 Kunden sein (4 - 5 vor dem Schießbereich, 2 oder 1 im Schießbereich) und eventuell die nötige Anzahl von TS-Schießlehrern
  • alle Anwesenden auf dem Schießstand „B“ müssen Gehörschutz und Schutzbrille tragen;
  • auf diesem Schießstand können zum Schießen nur Kurzwaffen (bis .45 ACP), Kleinkaliber (.22 LR) und Büchse mit Patronen von einer Schrotgröße bis 3 mm verwendet werdden;
  • auf dem Schießstand „B“ wird mit der Waffe und Munition im Schießbereich hantiert, dies ohne Benutzung des übertragbaren Pults, wobei der Gewehrlauf immer in Richtung der Schießscheiben bleiben muss;
  • mit der Munition kann auch vor dem Schießbereich hantiert werden;
  • der Schießbereich ist durch die „Schießlinie“ (grüner Strich auf dem Boden) und „Schießschlusslinie“(roter Strich auf dem Boden näher zu den Zielscheiben) gekennzeichnet;
  • vor und hinter dem Schießbereich darf man sich ausschließlich mit einer entladenen, im Futteral abgelegten Waffe (ohne Magazin oder Patronen in der Walze) aufhalten oder wenn die Waffe (entladen, Verschluss offen, Magazin außer Waffe) auf dem Pult abgelegt ist;
  • Schießen in verschiedenen Positionen und in Bewegung mit Ziehung der Waffe aus dem Futteral ist nur nach ihrer Vorführung durch den Schießlehrer und nach seiner Einwilligung möglich (er bewertet die Gefahrlosigkeit der Durchführung);
  • Schießen in Bewegung aus verschiedenen Positionen kann nur ein Inhaber des Waffenscheins praktizieren
  • Schießen wird ermöglicht, wenn es ein Gürtel- und auch Achselfutteral ist und es sich um den Typ - Bauchtasche handelt;
  • nach Abschluss des Schießens ist es nötig, die Waffe und die Munition zur Übertragung außerhalb des Schießstandes schon im Schießbereich einzulagern.
  • der schießende Kunde ist für den sicheren Umgang mit der Waffe selbst verantwortlich;
  • nach Abschluss des Schießens lässt der Kunde die ausgeliehene Waffe (entladen, Gewehrlauf in Richtung Zielscheibe, Verschluss offen, ohne Magazin) und die restliche Munition (nicht in Magazinen, sondern frei gelegt oder in ihrer Standardpackung) dem TS-Unternehmen auf dem übertragbaren Pult;
  • die ausgeliehenen Waffen und die nicht verbrauchte Munition bringt der Schießlehrer von Trigger Service weg;
  • außerhalb des Schießstandes wird die Waffe versteckt oder sichtbar getragen, siehe 1. a), b). (eigene Waffe des Kunden – Inhabers eines Waffenscheins);
  • nach Abschluss des Schießens bezahlt der Kunde den Preis für die genutzten Leistungen an der Rezeption;
  • beim Verlassen des Gesellschaftsraums kann der Inhaber des Waffenscheins und der Waffe sein Gewehr im sicheren Bereich in den Zustand bringen, in dem er es weiter behalten oder tragen will.

4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN ZUR SICHERHEIT IM UMGANG MIT WAFFEN

4.1. Die drei Hauptbedingungen des Schusses

  • die Waffe muss geladen sein (in der Regel mit einer Patrone)
  • der Schlagmechanismus muss eingespannt sein (oder dies ist ein Bestandteil des Drückens auf den Abzug)
  • man muss den Abzug drücken (es geht um die entscheidende Bedingung des Schusses)

4.2. Die drei Hauptgründe eines ungewollten Schusses

  • gefährliche Hantierung mit der Waffe (Finger am Abzug, Zielen auf Menschen, usw.)
  • gefährliche Bearbeitung der Waffe (deren Konstruktionssicherheitselementen, u.a.)
  • Unkenntnis über die Funktion oder Konstruktion der Waffe (z. B. über die Handhabung, den technischen Stand, u.a.)

4.3. Die drei Sicherheitsgrundsätze

  • Finger weg vom Abzug (es ist die wirksamste Sicherung)
  • mit dem Gewehrlauf in den „sicheren“ Bereich zielen (der durch den Schuss entstandene Schaden wäre so am geringsten)
  • keine Körperteile vor die Mündung des Gewehrlaufs (z. B. bei Laden, Übertragung, usw.)

4.4. Die drei größten Mythen über Waffen

  • Waffen verletzen und töten (nicht Waffen, sondern die Menschen)
  • die Waffe schießt von selbst wenn sie will (siehe 3 Schussbedingungen)
  • die Waffe schießt beim Fallen oder während der Reinigung (die Konstruktionselemente ermöglichen es nicht)