BEDINGUNGEN ZUM ERWERB DES WAFFENSCHEINS

Laut des vergangenen und auch des aktuellen Gesetzes über Waffen und Munition zählt die Tschechische Republik zu den 3 Ländern der Welt, in denen zum Erwerb eines Waffenscheins eine Prüfung vor der Kommission oder vor einem Kommissar absolviert werden muss. Zu diesen Ländern gehören Tschechien, Slowakei und Kanada. Neben dieser Einzigartigkeit ist der Inhalt unserer Prüfungen von allen genannten Ländern am schwierigsten. Auch trotz der unterschiedlichen Ansichten auf diese Tatsache unterstützen wir die Waffensachkundeprüfung.

1. Allgemeine Voraussetzungen

Es handelt sich um sechs allgemeine Voraussetzungen, zu denen Aufenthalt in der Tschechischen Republik, bestimmtes Alter, persönliche Eignung, Geschäftsfähigkeit, Unbescholtenheit und Verlässlichkeit gehören.

1.1. Aufenthaltsort auf dem Gebiet der Tschechischen Republik

  • beim Bürger der Tschechischen Republik handelt es sich um den dauerhaften Aufenthaltsort (laut Personalausweis);
  • bei den Ausländern geht es um den Ort des dauerhaften, vorübergehenden und langfristigen Aufenthalts (die EU-Bürger reichen zusätzlich eine Zustimmung ihres Staates; über die Möglichkeit des Erwerbs eines Waffenscheins für die in Tschechien wohnhaften Ausländer aus den Nicht-EU-Staaten entscheidet die Bezirksdirektion der Polizei der Tschechischen Republik).

1.2. Bestimmtes Alter

  • 21 Jahre (für alle Waffenscheingruppen);
  • 18 Jahre - nur Waffenscheingruppen „B“- Sport, „C“ – Jagd (Jagdschein wird benötigt); 
  • 16 Jahre („C“ - Jagd, es muss sich um Schüler aus Schulen oder Berufsschulen handeln, in dessen Lehrplänen der Unterricht im Jagdwesen vorgeschrieben wird);
  • 15 Jahre (Gruppe „B“ – Sport, es muss sich um einen Mitglied eines sich mit dem Schießen befassenden Vereins handeln).

1.3. Persönliche Eignung

  • man muss sich bei seinem praktischen Arzt einen „Nachweis der persönlichen Eignung“ ausstellen lassen;
  • dieser „Nachweis der persönlichen Eignung“ wird vom praktischen Arzt aufgrund einer ärztlichen Untersuchung gegen Entgelt von 50 – 500,- Kč ausgestellt, beziehungsweise infolge weiterer Untersuchungen (psychologische, usw.), um die der Preis erhöht werden kann;
  • der praktische Arzt stellt dem Antragsteller das erforderliche Formular aus, das er ausfüllt. Aufgrund der Untersuchungen wird der Arzt den Waffenschein empfehlen oder nicht empfehlen (das Formular kann auch auf der Webseite www.mvcr.cz/rady/formulare/zbrane/23.doc gefunden werden).

1.4. Geschäftsfähigkeit

  • man kann die Rechtsgeschäfte selbst vornehmen;
  • man verfügt über einen gültigen Personalausweis.

1.5. Unbescholtenheit

  • man darf nicht rechtskräftig wegen einer im Gesetz Nr. 119/2002 Gesetzessammlung, über Waffen aufgeführten Straftat (oder Straftaten) verurteilt werden;
  • der Antragsteller braucht kein Führungszeugnis zu beantragen (die Unbescholtenheit wird von der Polizei der Tschechischen Republik überprüft);
  • die Ausländer müssen aber zusätzlich ein eintragsfreies Führungszeugnis vorweisen.

1.6. Verlässlichkeit

  • beim Antragsteller soll kein übermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum nachgewiesen werden;
  • die Handlung des Antragstellers soll keine Gefahr für die innere Ordnung und Sicherheit bedeuten;
  • ausführlich befasst sich mit dem Begriff der Verlässlichkeit § 23 Gesetzes Nr. 119/2002, über Waffen und Munition.

2. FACHLICHE VORAUSSETZUNGEN

2.1. Vorbereitung auf die „Waffensachkundeprüfung“

Eine gute Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung ist ein Muss. Es ist schwierig sich 487 Testfragen zu merken und sie auch zu verstehen. Für den wichtigsten Teil der Prüfung aus der Sicht der Sicherheit und Handhabung der Waffe, halten wir das Nachweisen eines sicheren Umgangs mit den Waffen. Hier ist es nötig, sich ein bestimmtes Vorgehen anzueignen. Scharfschießen, vor allem mit der Pistole, erfordert auch eine gründliche Vorbereitung. Wir sind der Meinung, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ohne eine Sondervorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung erfolgreich zu bestehen.

Die Prüfungsvorbereitung soll das Bekanntmachen mit dem Prozess des Erwerbs eines Waffenscheins und mit dem Inhalt der Prüfungsvorbereitung enthalten.

2.1.1. Das Bekanntmachen mit dem Prozess des Erwerbs eines Waffenscheins

  • Inhalt der Prüfungsvorbereitung, finanzielle Angelegenheiten;
  • Ort der Prüfungsvorbereitung (freiwillig);
  • Termin, Inhalt, Möglichkeiten und Garantie der Prüfungsvorbereitung (freiwillig);
  • Einreichung der Anmeldung bei der zuständigen Bezirksdirektion der Polizei der Tschechischen Republik (Ausfüllen vor Ort) + 100 Kč Gebührenmarke (an den Filialen der Tschechischen Post zu erhalten); 
  • Termin und Ort der Prüfung (an der Bezirksdirektion der Polizei der Tschechischen Republik, sie sendet Ihnen die Informationen spätestens 10 Tage vor der Prüfung);
  • sich fotografieren lassen (1 Foto, nach Absolvierung der Prüfung);
  • Bestätigung des Nachweises beim praktischen Arzt (erst nach Absolvierung der Prüfung erteilt er Ihnen einen Vordruck);
  • Abgabe der Dokumente an die Bezirksdirektion der Polizei der Tschechischen Republik (Protokoll über das Prüfungsergebnis, Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins, Nachweis vom Arzt, 1 Foto);
  • Abholung des Waffenscheins an BDP (nach der schriftlichen Aufforderung).

2.1.2. Das Bekanntmachen mit dem Inhalt der Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung

  • die Vorbereitungsmöglichkeiten (Termine, Ort, Ausstattung, Erreichbarkeit, Garantie);
  • der theoretische Teil (Testfragen, Erklärung, Übungsmöglichkeiten);
  • Umgang mit der Waffe (Waffentyp, Art des Umgangs, Übungsmöglichkeiten);
  • Scharfschießen (Distanzen, Termine, Zielscheibe, Waffen, Übungsmöglichkeiten).

2.2. „Die Waffensachkundeprüfung zum Erwerb des Waffenscheins“

2.2.1. Der theoretische Teil der Waffensachkundeprüfung

  • ein Test, der 30 Fragen aus dem Gesetz über Waffen und aus den damit zusammenhängenden Verordnungen enthält;
  • es ist eine bestimmte Punktzahl im Test zu erzielen, abhängig von den Waffenscheingruppen;
  • ausführliche Information im Gesetz über Waffen und Munition und in den Verordnungen (siehe Tafel).

2.2.2. Der praktische Teil der Waffensachkundeprüfung

2.2.2.1. Umgang mit der Waffe (Waffen)

  • die Fähigkeit zu überprüfen, ob die Waffe (oder Waffen) geladen ist, und wie sie in einen sicheren Zustand gebracht wird;
  • die Fähigkeit, die Waffe (oder Waffen) auf Schießen vorzubereiten, die Übungsmunition „abzuschießen“, das „Schießen“ zu beenden;
  • die Fähigkeit, kleine Defekte an der Waffe (oder Waffen) zu reparieren, die beim Schießen entstehen können;
  • die Fähigkeit die Waffe (oder Waffen) wegen Reinigung und Kontrolle des technischen Standes zu zerlegen und zusammenzubauen.

2.2.2.2. Scharfschießen auf Zielscheibe

  • Treffen von 4 aus 5 Schüssen des bewerteten Teils der Zielscheibe (Ringe)
  • die Zielscheibendistanz für eine Pistole beträgt 10 oder 15 Meter (abhängig von den jeweiligen Gruppen)
  • die Zielscheibendistanz für die Flinten (Kleinkaliber, Schrotflinte) beträgt 25 Meter, Kleinkaliberscheibe.

3. PROZESSUALE BEDINGUNGEN

  • Bekanntmachen mit den allgemeinen und fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb eines Waffenscheins;
  • Abholung des Anmeldeformulars zur Waffensachkundeprüfung bei der zuständigen Bezirksdirektion der Polizei (weiter nur BDP, auf Tschechisch OŘP), Bekanntmachen mit dem Prüfungstermin, Ausfüllung und Abgabe der Anmeldung zur Waffensachkundeprüfung (oder später) + 100 Kč Gebührenmarke (an den Filialen der Tschechischen Post zu erhalten);
  • BDP informiert Sie über den Prüfungstermin vor Ort oder sendet Ihnen die Information über den Termin und Ort der Prüfung schriftlich, spätestens 10 Tage vor der Prüfung;
  • Bekanntmachen mit dem zur Prüfungsvorbereitung geeigneten Ort (z. B. Schießzentrum), mit den Preisen, dem Termin und ausführlich mit dem Vorbereitungsinhalt mit Blick auf Garantie;
  • Absolvieren der Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung;
  • sich fotografieren lassen (Musterfoto „Personalausweis“, 1 Foto);
  • Absolvieren der Waffensachkundeprüfung (man erhält das „Zeugnis über die Absolvierung der Prüfung“);
  • Bestätigung des „Nachweises der persönlichen Eignung“ beim praktischen Arzt;
  • Ausfüllen des Formulars „Antrag auf Erteilung des Waffenscheins“ (kann am Tag der Prüfung im Schießzentrum und an BDP erhalten oder im Internet gefunden werden);
  • Vorbereitung der Dokumente zur Abgabe an BDP (1 x „Zeugnis über die Absolvierung der Prüfung“; 1 x „Antrag auf Erteilung des Waffenscheins“; 1 x „Nachweis der persönlichen Eignung“ vom Arzt; 1 x Foto);
  • Abgabe der Dokumente an BDP;
  • Abholung des Waffenscheins nach der schriftlichen Aufforderung von BDP.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Vor der Prüfung

  • Einreichung der Prüfungsanmeldung bei der Polizei der Tschechischen Republik (weiter nur PTR, auf Tschechisch PČR): 100,- Kč (Gebührenmarke) 
  • praktische Vorbereitung auf die Prüfung (Umgang, Scharfschießen) 1.000 – 1.500,- Kč + Munition
  • Foto 100,- Kč

4.2. Prüfung

  • Absolvierung der Prüfung 1.300,- Kč
  • Honorar für den Prüfungskommissar 600,- Kč

4.3. Nach der Prüfung

  • Bestätigung des Nachweises der persönlichen Eignung beim Arzt 100 – 700,- Kč
  • 4.4. Bei Erteilung des Waffenscheins an BDP
  • 700,- Kč für jede Waffenscheingruppe (A,B,C,D,E) 700 – 3.500,- Kč

4.5. Beispiele der Gesamtpreise (ungefähr)

4.5.1. Nur Kurzwaffe

  • Einreichung der Prüfungsanmeldung bei PTR: 100,- Kč (Gebührenmarke)
  • Vorbereitung auf die Prüfung, der praktische Teil (freiwillig) 1.000,- Kč
  • 1 Foto 100,- Kč
  • Waffensachkundeprüfung 1.300,- Kč
  • Honorar für den Prüfungskommissar bei der Prüfung 600,- Kč
  • Bestätigung des Nachweises der persönlichen Eignung vom praktischen Arzt 500,- Kč
  • bei Erteilung des Waffenscheins am BDP für 1 Gruppe z. B. „D“ oder „E“ 700,- Kč (Gebührenmarke)
  • insgesamt 4.300,- Kč

4.5.2. Die häufigste Variante

  • Einreichung der Prüfungsanmeldung bei PTR: 100,- Kč (Gebührenmarke)
  • die Prüfungsvorbereitung, der praktische Teil (freiwillig) 1.500,-Kč
  • 1 Foto 100,- Kč
  • Waffensachkundeprüfung 1.300,- Kč
  • Honorar für den Prüfungskommissar bei der Prüfung 600,- Kč
  • Bestätigung des Nachweises der persönlichen Eignung vom praktischen Arzt 500,- Kč
  • bei Erteilung des Waffenscheins am BDP für 2 Gruppen z. B. „B“ und „E“ werden 1.400,- Kč bezahlt (Gebührenmarke)
  • insgesamt 5.500,- Kč