WIE ERWIRBT MAN EINEN WAFFENSCHEIN?

1.  Bekanntmachen mit den Voraussetzungen für den Erwerb eines Waffenscheins

  • Bedingungen zum Erwerb eines Waffenscheins
  • Weitere Quellen www.zbranekvalitne.cz 

2.  Abgabe der Anmeldung zur Waffensachkundeprüfung

  • PTR, Ressort für Waffen und Sicherheitsmaterial, Kontaktstelle
  • in Brno, Příční Straße 31 (Sprechtage Mo, Mi 8:00 – 17:00, Fr 8:00 – 12:00)
  • in anderen Teilen des Kreises Südmähren an den Kontaktstellen, meistens am Ort der ehemaligen Bezirksdirektionen
  • Ausfüllen des Anmeldeformulars zur Waffensachkundeprüfung und seine Abgabe (die Formulare sind vor Ort zu erhalten) zusammen mit der Gebührenmarke im Wert von 100 Kč (an den Filialen der Tschechischen Post zu kaufen)
  • Wahl eines Termins und eines Prüfungsortes bei der Abgabe (meistens werden 3 Termine zur Auswahl gegeben)

3.  Vorbereitung auf die Prüfung

  • Bewältigung der Testfragen 
  • die Testfragen kann man bei uns oder auch auf anderen Webseiten lernen, z. B. www.zbranekvalitne.cz
  • Anmeldung für den Vorbereitungskurs zum sicheren Umgang mit Waffen (wird individuell organisiert, auf Bestellung per E-Mail, Telefon)
  • ein Bestandteil des Vorbereitungskurses ist das Schießen mit den gleichen Waffen, die bei der Prüfung benutzt werden

4.  Erfolgreiche Absolvierung der Waffensachkundeprüfung zum Erwerb eines Waffenscheins

  • sie wird von der Polizei meistens 1 x monatlich, am Donnerstag mit einer Dauer von 9 – 13 Uhr organisiert.
  • bei der Prüfung werden Schreibwaren und der Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) benötigt
  • nach der Prüfung erhalten Sie vom Prüfungskommissar das „Zeugnis über die Prüfung“ und weitere Formulare 

5.  Abgabe der Dokumente und Abholung des Waffenscheins

  • Abgabe sämtlicher Dokumente an die Polizei (Zeugnis über die Prüfung, Nachweis der persönlichen Eignung, Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins, 1 Foto, gegebenenfalls Antrag auf Erlaubnis zum Kauf einer Waffe aus der Kategorie B)
  • der Waffenschein wird an der Polizei in 30 Tagen ausgestellt, in der Regel aber schon früher und die Polizei fordert den Inhaber zur Abholung auf
  • nach Aufforderung (per SMS, Telefon, schriftlich) holen Sie sich den Waffenschein ab